Datenschutz-Urteile im Online-Bereich 2014 (Online Recht)

In den letzten Wochen gab es das ein oder andere Datenschutz-Urteil (Aktuelle Datenschutz-Urteile 2014) im Bereich der Online-Medien, dass einem „nur ein müdes Kopfschütteln“ entlocken konnte. Leide lassen sich diese Fälle selten so „Schwarz auf Weiß“ wie bei unserem Titelbild darstellen. Um welche Urteile es sich handelt, wie man sich gegen eine Rechtsfolge schützen kann, erklärt der folgende Artikel mit Ergänzungen aus dem Rechtzweinull-Blog von unserem SMI-Senior-Partner Dr. Carsten Ulbricht.

1. Erste Abmahnungen wegen fehlendem Impressum bei XING

– Rechtslage und Praxisempfehlung

Nach den bereits bekannten Urteilen des LG Aschaffenburg zur Impressumspflicht auf Facebook-Seiten und „Werbung auf privaten Facebook-Profilen“ (Siehe Beitrag unten), gibt es nun auch die ersten Urteile und Abmahnungen zur Nutzung des Impressums auf privaten XING-Profilen. (Ps: Weitergehende Ausführungen auch in seinem aktuellen Buch „Social Media & Recht – Praxiswissen für Unternehmen„.)

So wurde unser SocialMedia Institute-Senior-Partner Dr. Carsten Ulbricht diese Woche von einem Mitbewerber abgemahnt, da er selbst auf seinem eigenen XING-Profil kein hinreichendes Impressum nachweisen konnte. Dies lies dieser sich natürlich nicht gefallen und rollte den Fall gerichtlich neu auf! In seinem Recht 2.0-Blog kann dies nachverfolgt werden.

1.1 Mögliche Absicherung

Impressum auf dem eigenen XING-Profil aktiveren:

  1. Dazu einfach auf das „Haupt-Profil gehen
  2. Bis zum Ende der Seite scrollen
  3. Auf „Impressum bearbeiten“ klicken
  4. Impressum von z.B. der Homepage einfügen / anpassen bzw. mit dem Assistenten von eRecht24 erstellen
  5. Speichern und fertig
  6. (Ggfs. im Impressum des Internetauftrittes rückverlinken!)

Des Weiteren sollte man darauf achten, dass auf jeden Fall! auf dem XING-Unternehmensprofil ein Impressum hinterlegt ist.

2. LG Aschaffenburg bestätigt Impressumspflicht bei geschäftsmäßig genutzten Facebookprofilen und -seiten

Ähnlich wie bei obigem Beispiel „Impressum auf privaten XING-Profilen“, besteht bei Facebook sogar eine Pflicht auf Facebook-Seiten ein Impressum auf „2-Klicks“ vorzuhalten, auch auf Mobile-Devices! Siehe dazu, dass Urteil des LG Aschaffenburg zur Impressumspflicht auf Facebook-Seiten.

Ebenso gibt es seit einigen Wochen auch ein Urteil zur „Werbung auf privaten Facebook-Profilen„. Weitergehende Ausführungen auch in dem aktuellen Buch „Social Media & Recht – Praxiswissen für Unternehmen„. von Dr. Carsten Ulbricht.

2.1 Möglichkeit Absicherung für Facebook-Seiten

So sieht eine rechtssichere Facebook-Seite aus“ und hier findet sich eine ausführliche Schritt für Schritt-Anleitung rund um Facebook-Recht.

3. Einsatz von Google Analytics auf deutschen Internetauftritten

Auf deutschen Internetauftritten ist der Einsatz von Google Analytics erlaubt, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen! Wenn Sie Ihre Website mit WordPress betreiben gibt es einen ganz einfachen Weg, denn Einsatz von Google Analytics Datenschutz konform zu gestalten. (Achtung keine Rechtsberatung, dafür gibt es Experten.) Dieser Artikel zeigt die einfach Methodik auf, mit einem WordPress-Plugin, den vom Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geforderten Bedingungen nachzukommen.

3.1 Mögliche Absicherung

Eine mögliche Anleitung zur Anpassung der Google Analytics-Nutzung auf WordPress-Blogs findet sich im Blog der IT Advantage AG.

4. Implementierung von Slideshare-Präsentationen auf Internetauftritten in Deutschland ist unzulässig

SlideShare ist ein weltweiter Online-Service zum veröffentlichen von Präsentationen und Dokumenten. Diese lassen sich relativ simple in Blogbeiträge, zum Beispiel zur Review einer Veranstaltung, in Blogbeiträge „embedden“ (einbinden). Nun kam heraus, dass bei der Einbindung des Codes, ein Trackingcode von „Google Analytics“ und einer der „Scorecard Research“ mitgeladen wird. Somit wird ohne Zutun des Nutzers, dessen IP-Adresse an den Anbieter weitergeleitet. Bereits jetzt sollte jede Website die Google Analytics nutzt, einen Zusatz haben á la „Diese Website nutzt Google Analytics..“ und ebenso sollte der Einsatz (siehe Artikel oben) den Zusatz „AnonymizeIP“ enthalten. Leider wirkt sich dies nicht auf den Einsatz von SlideShare aus. Der weitere Code „Scorecard Research“ platziert einen Cookie, welches sich nicht unterbinden lässt.

4.1 Möglicher Workaround

Eine einfache Lösung seitens SlideShare ist (noch) nicht in Sicht. Allerdings gibt es auf der Seite von Mizine einen Workaround, indem der Embedding-Code um einige Zeilen ergänzt wird und das Embedden rechtssicher(er) macht. Inklusive Generator!

Vielen Dank an unseren SocialMedia Institute-Senior-Partner Dr. Carsten Ulbrich  für seine Anmerkungen.

Über den Autor 

Markus Besch ist Vorstand der NextDBI AG - Digital Business Institute und Begründer des SocialMedia Institute mit Hauptsitz in Stuttgart.
Sein persönlicher Fokus gilt dem Thema Social Media Strategie, den Social Business Networks LinkedIn und Twitter, sowie der Bereich Tools.

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