Seitenbetreiber müssen handeln: Facebook streicht einige Felder von Seiten zum 1. August 2019

Facebook informiert Seitenbetreiber im Moment darüber, dass zum 1. August 2019 einige Eingabefelder auf Seiten gestrichen werden. Dazu zählt unter anderem auch das Feld „Datenrichtlinie“, in dem bisher ein Link zur eigenen Datenschutzerklärung hinterlegt werden konnte. Um ab August weiterhin eine rechtssichere Einbindung einer Datenschutzerklärung auf Facebook-Seiten zu gewährleisten, sollten Seitenadministratoren jetzt handeln. Denn: Eine Datenrichtlinie auf Facebook-Seiten ist laut EuGH-Entscheidung verpflichtend.

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Datenschutzerklärung auch nach dem 01.08.2019 rechtssicher auf Facebook-Seiten hinterlegen

 

  • Variante 1: Facebook empfiehlt Seitenbetreibern, den Link zur eigenen Datenschutzerklärung vor dem 1. August 2019 in der allgemeinen Seitenbeschreibung („About“) zu hinterlegen. Dieses Feld ist allerdings auf 255 Zeichen beschränkt, sodass dieser Ansatz für viele Seiten nicht praktikabel sein wird.

 

  • Variante 2: Alternativ kann eine Facebook Notiz mit der Datenschutzerklärung oder einem Link zu dieser erstellt werden. Anschließend sollten Seitenadministratoren unter Einstellungen – Template den Tab „Notizen“ ihrer Seite hinzufügen und an die oberste Stelle setzen, damit diese direkt für Seitenbesucher sichtbar sind. Auch eine in einer Notiz verlinkte Datenschutzerklärung ist anklickbar.

 

  • Variante 3: Als dritte Möglichkeit kann eine Datenschutzerklärung – oder ein Link zu dieser – auch in einem herkömmlichen Facebook-Beitrag veröffentlicht werden (ebenfalls anklickbar). Wichtig ist allerdings, dass dieser Beitrag im Nachhinein am oberen Ende der Seite festgepinnt wird und damit als Erstes ersichtlich ist für Besucher.

 

Welche weiteren Felder fallen auf Facebook-Seiten im August weg?

 

Neben dem Feld Datenrichtlinie werden zum 1. August 2019 auch weitere – laut Facebook überflüssige bzw. wenig genutzte – Eingabefelder von (Unternehmens-)Seiten entfernt. Dazu zählen unter anderem:

  • Mission
  • Unternehmensübersicht
  • Biografie
  • Zugehörigkeit
  • Persönliche Interessen

Unternehmen, die diese Felder im Moment ausgefüllt haben, sollten ebenfalls vor dem 01.08.2019 handeln und Inhalte ggf. in anderen Feldern unterbringen. Facebook informiert alle Seitenbetreiber in den jeweiligen Seiteneinstellungen unter „Seiteninfos“ darüber, welche Felder ihrer Seite vor August überprüft werden sollten und wegfallen.

Über den Autor 

Patrick Schumann ist freiberuflicher Berater für Social Media, Content- & Online-Marketing. Er begeistert sich für digitale Kommunikationsformen und deren zielgerichteten Einsatz in der Unternehmenskommunikation.

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