Fotos von Kindern in Social Media

Kind mit Wal vor Gesicht

Das Gesicht eines Kindes sollte nie zu sehen sein…! Quelle: Pexels

Auf Facebook kursiert ein beliebiges Bild. Auf diesem ist ein Schulfest mit vielen Kindergesichtern zu erkennen. Aber kein Elternteil hat jemals der Veröffentlichung der Fotos von Kindern zugestimmt…

Und das ist ein großes Problem. Das Social Media Institute ist diesem Thema auf den Grund gegangen.

Ein Mädchen mit Sonnenhut

Solange das Kind mit dem Gesicht nicht zu erkennen ist, steht eigentlich auch einer Veröffentlichung nichts im Weg. Vorausgesetzt beide Elternteile stimmen zu. Quelle: Pexels

Denn seit dem 20.07.2021 (Beschluss vom OLG Düsseldorf) müssen beide Erziehungsberechtigte der Veröffentlichung solcher Bilder ausdrücklich zustimmen. Ansonsten darf kein Foto vom Kind auf sozialen Plattformen erscheinen. Das ist vor allem für Unternehmen wichtig, die im Anschluss an einen Girls‘ Day beispielsweise Bilder auf dem Facebook- oder Instagram-Kanal publizieren möchten.

Laut Gesetz gilt eine nicht-genehmigte Veröffentlichung eines Kinderfotos als abmahnbare Persönlichkeitsrechtsverletzung. Daher steht fest: Kinderbilder auf sozialen Plattformen zu veröffentlichen, ist erst einmal kompliziert. 

Während manche die Aufregung absolut nicht nachvollziehen können, sind andere wiederum strikt gegen die Veröffentlichung eines solchen Bildes. Aber aus welchen Gründen genau ist eine Publizierung umstritten?

Zunächst einmal ist es möglicherweise für das Kind alles andere als schön im Netz zu sehen zu sein. Zwar können die Eltern das süß finden, aber das Kind empfindet es vielleicht als peinlich und wird im Nachhinein von seinen Klassenkameraden gemobbt.

Hinzu kommt, dass es leider einige Erwachsene gibt, die pädophile Neigungen haben und derartige Bilder missbrauchen.

Kinder haben ein Persönlichkeitsrecht

Jedes Kind hat nach Art 16, UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Privatsphäre. Und mit diesem muss zwangsläufig eine Einwilligung einhergehen; das Kind hat somit ein Recht am eigenen Bild. 

Und wer einmal ein Foto hochlädt, sollte wissen: Auch nach der Löschung eines Bildes kann es weiter kursieren. Das Internet vergisst schließlich nie

Eine Familie bringt dem Kind das Fahrradfahren bei

Gut gemeint ist aber nicht gut mitgedacht… Eltern möchten jeden Lebensschritt festhalten und mit der Welt teilen, aber so ein Bild kann beim Kind großen Schaden anrichten. Quelle: Pexels

Aber was passiert eigentlich, wenn ein Elternteil zustimmt, der andere aber nicht? In einem solchen Fall entscheidet unter Umständen das Familiengericht über die Veröffentlichung.

Und sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben, darf er oder sie alleine entscheiden. Spätestens ab dem 14. Lebensjahr muss jedoch die Einwilligung des Kindes hinzukommen. Vorausgesetzt, es ist fähig die Bedeutung und Tragweite seiner Einwilligung zu erkennen. Das kann beispielsweise bereits ab 12 Jahren der Fall sein. 

Allgemeine rechtliche Aspekte bei Veröffentlichung der Fotos von Kindern

Rechtlich gesehen ist es wichtig vor der Veröffentlichung auf ein paar Dinge zu achten. Danach bestimmt der Urheber des Bildes darüber, welche Bilder im Netz verbreitet und genutzt werden dürfen. Der §19a UrhG regelt, dass nur der Urheber das Recht zur sogenannten „öffentlichen Zugänglichmachung“ hat.

Das bedeutet auch, dass nur er entscheiden darf, inwiefern die Bilder genutzt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung dürfen also keine Bilder im Blog, in den Sozialen Medien oder auf Webseiten verwendet werden.

Kunstvolles Bild von den Füßen des Babys

Sind nur Füße zu sehen und ist das Bild nicht einem bestimmten Kind zuzuordnen, ist alles in Ordnung. Quelle: Pexels

Wichtig zu wissen ist auch, dass es verschiedene Arten von Nutzungsrechten gibt:

So zum Beispiel das Nutzungsrecht für Online, Print und Social Media; das übertragbare Nutzungsrecht oder das zeitlich beschränkte Nutzungsrecht. 

Wenn dennoch ein Bild veröffentlicht wird, obwohl es nicht zur Zustimmung kam, können die sorgeberechtigten Eltern einen Anspruch auf Unterlassung erheben. Das bedeutet, es kommt zur Löschung des Fotos. Außerdem erhalten sie eine Auskunft zur Verwendung des Bildes, bekommen einen Schadensersatz und ein Schmerzensgeld.

Interessant ist dabei auch: Wenn die Kinder im Verein unterwegs sind, ist es egal, wie viele auf einem Bild zu sehen sind. Auch wenn man 30 Kinder auf einmal erkennen kann, muss die Einwilligung jedes Einzelnen eingeholt werden.

Tipps, wie man mit der Veröffentlichung der Fotos von Kindern umgehen kann 

Das Teilen von Bildern geht schnell – besonders wenn darauf ein süßes Haustier oder ein kleines Kind zu sehen ist. Somit sind die Kleinen schon sehr früh in der sozialen Medienwelt präsent, ohne, dass sie es wissen,…

oder wollen.

Werden die Kinder dann größer, finden sie es vor ihren Mitschülern vielleicht peinlich. Oder das Foto von Kindern wird missbraucht und es damit kommt in Gefahr. Daher gibt es einige Ratschläge, die man befolgen sollte…

Zuerst muss klar sein: Beziehen Sie Ihr Kind immer in den Entscheidungsprozess mit ein und bevor es nicht selbst entscheiden kann, veröffentlichen Sie besser keine Bilder im Netz.

Es ist entscheidend, Kinder sehr früh an dieses Thema heranzuführen, denn im Kindergarten oder in der Schule kommen die Kleinen sowieso in den Kontakt mit Social Media.

Niemals private Daten rausgeben

Außerdem sollten Sie auf alle Fälle vermeiden, den Namen oder sogar die Adresse des Kindergartens oder des Zuhauses zu veröffentlichen. Denn manche Menschen haben eben böse Absichten und könnten dem Kind auflauern. Und das ist leider keine Übertreibung, sondern bittere Realität.

Eine Familie picknickt

Familienbilder wie solche sind auf den Sozialen Plattformen leider keine Seltenheit. Quelle: Pexels

Bedenken sollten Sie auch, dass Sie die Sicherheitseinstellungen Ihrer Portale hochsetzen. Wer sich neu anmeldet, genießt eine eher freizügige Sicherheit. Die meisten (fremden) Personen können somit ungehindert auf Ihre Inhalte zugreifen, diese kommentieren, liken und sharen. Schränken Sie daher den Personenkreis ein, der Ihre Inhalte betrachten kann, um Ihr Kind zu schützen.

Wer dennoch unbedingt ein Foto von seinem Schatz veröffentlichen möchte, kann beispielsweise das Gesicht etwas zur Seite wenden (wenn es ein gemeinsames Foto ist) oder mit einem Herz-Emoji verstecken

Wichtig ist natürlich auch, eine Vorbildfunktion einzunehmen und dem Kind zu vermitteln: Das World Wide Web steckt voller Tücken und Gefahren. Das sollte jedem schon früh bewusst werden.

Das heißt aber nicht, dass Sie auf keinen Fall Ihre Kinder zeigen dürfen. Sie sind ein wichtiger Teil von uns und jeder kann seine Freude teilen. Aber dennoch sollten Sie die Tipps wahrnehmen, um sie vor Unheil zu schützen.

Ein Beispiel aus der Praxis – Pro-Liberis gGmbH

So ist es auch Raphael Becker von der Pro-Liberis gGmbH, einem freien Kita- und Jugendhilfeträger aus Karlsruhe, sehr wichtig, dass die Kinder durch die Veröffentlichung solcher Bilder von jeglichem Missbrauch bewahrt werden. 

Wichtig ist, dass die Kinder weder an der Frisur, noch an der Kleidung auf Bildern direkt erkennbar sind. „Erst recht darf nicht das Gesicht zu sehen sein“, meint Raphael Becker, der im Bereich Marketing tätig ist.

Klar ist: Die Themen Datenschutz und Rechtssicherheit sind in den Kinderbetreuungseinrichtungen großgeschrieben. Denn, sobald es um Kinder geht – erst recht um Namen oder Adressen – müsse jeder Einzelne sehr vorsichtig sein. Ein Kindergesicht könne man noch mit einem Smiley verdecken und es auf diese Weise schützen – idealerweise umgeht man auch diese Notwendigkeit. So könne man beispielsweise nur die Füße im Gemüsebeet oder Hände beim Malen und Basteln fotografieren. Auf keinen Fall sollte das Kind im Badeanzug oder nur mit einer Windel bekleidet zu sehen sein.

Kinder mit Smiley Emoji

Eine Art und Weise Kinder auf Bildern zu schützen: Mit Smileys. Quelle: ProLiberis

Im Gegensatz dazu steht auch fest: Bilder vom eigenen Kind dürfen nur dann aufgenommen werden, sobald beide Eltern zustimmen, diese können dann beispielsweise in ausgedruckter Form (Album/Kita-Portfolio) überreicht werden. Die Veröffentlichung solcher Bilder ist ein anderes Thema, für das eine separate Einverständnis der Erziehungsberechtigten eingeholt werden muss. „Manche Eltern lehnen Veröffentlichungen auch direkt im Vorfeld ab, das ist jedem natürlich selbst überlassen und für uns vollkommen nachvollziehbar“, betont Becker.

„Leider sind in unserer heutigen Gesellschaft viele, ich sag mal, komische Leute unterwegs“, merkt er an. Damit geht er auf die vielen Missbrauchsvorfälle auf der gesamten Welt ein, die immer wieder vorkommen. 

Schulungen der Mitarbeitenden zum Thema Veröffentlichung der Fotos von Kindern

Im Hinblick darauf, dass es sich um ein hochsensibles Thema handelt, steht auch der folgende Aspekt an oberer Stelle: Alle MitarbeiterInnen, auch Auszubildende oder PraktikantInnen, werden geschult und für dieses Problem sensibilisiert. 

Jedem sollte klar sein, dass Kinderbilder missbraucht werden können. Daher ist es am besten, man stellt erst gar keine hoch oder denkt dreimal nach, bevor etwas gepostet wird. Denn einmal im Netz, bekommt man es leider nicht mehr so schnell wieder heraus.

Auch dürfen ErzieherInnen unter keinen Umständen Bilder der Kita-Kinder auf dem privaten Smartphone haben. „Daher stellen wir eigene Geschäfts-Kameras und -Smartphones zur Verfügung, die von den Kolleginnen und Kollegen in einzelnen Einrichtungen genutzt werden dürfen“, sagt Becker. Vorausgesetzt natürlich, die Eltern haben zugestimmt. Das kann auch bereits bei der Erstanmeldung erfolgen. Wenn beide Elternteile unterschreiben, dass Bildaufnahmen in Ordnung sind, steht dem eigentlich nichts mehr im Weg.

Laub und Kastanien in einem Eimer

Auch eine schöne Art Kinder in Bilder zu integrieren, ohne sie erkenntlich zu machen: Füße sind zu sehen. Quelle: ProLiberis

Verständlicherweise wollen viele Eltern Fotos von ihren Kindern in der Kita sehen. Sie möchten an jedem Entwicklungsschritt teilhaben. Aber trotzdem sollten sie vorsichtig sein, sobald es um die Veröffentlichung geht.

Ein Beispiel aus dem Schwimmbad

„Eine Mutter nahm ein Bild von ihrem Kind im Schwimmbad auf und sich nichts weiter dabei gedacht. Nach der Veröffentlichung im Internet kam es dann aber unterhalb des Bildes zu sehr unschönen Kommentaren, die wir auf das Schärfste verurteilen und direkt zur Anzeige gebracht haben“, erzählt Becker. Solche Beispiele sind leider keine Einzelfälle. Und auch wenn das Bild im Nachhinein gelöscht wurde, könnte es sich bereits verbreitet haben und missbräuchlich verwendet worden sein.

Daher ist es auch so wichtig, Eltern früh genug darauf aufmerksam zu machen. „Ein Bild im Internet ist ein Bild im Internet. Daher gilt: Bitte zweimal überlegen“, betont Becker.

Ein zweites Beispiel greift die Problematik auf, sobald sich die Eltern nicht einig sind. So hat eine Mutter dem Erstellen und Veröffentlichen eines Kinderbildes zugestimmt. Am nächsten Tag meldete sich jedoch der Vater und lehnte ab. 

Es gilt: „Gut gemeint ist leider nicht immer gut gemacht“, so Becker.

Was es mit Sharenting auf sich hat 

Bisher ist klar geworden: Eltern lieben ihren Nachwuchs und wollen daher jeden Fortschritt (auf den Sozialen Plattformen) teilen. Sobald Eltern – oder ein Elternteil – regelmäßig Instagram, Facebook oder sonstige Netzwerke bedienen, um Bilder von ihren Kindern zu veröffentlichen, bezeichnet man dies als „Sharenting“. Wie der Begriff schon andeutet, ist das eine Verbindung zweier Bezeichnungen: to share, bedeutet teilen; und parenting erziehen.

Ein Kind steht im Sand

Am liebsten würden Eltern jedes kleine Detail des Kindes aufnehmen und mit Stolz veröffentlichen. Aber so wie hier auf dem Bild ist es definitiv besser. Kein Gesicht ist zu erkennen. Quelle: ProLiberis

Jedoch ist Sharenting leider nicht so positiv, wie diese beiden Begrifflichkeiten andeuten. Denn über alles, was in das Netz kommt, kann man schnell die Kontrolle verlieren. Das kann vor allem dann passieren, wenn die Accounts der Eltern öffentlich zugänglich sind.

Leider gibt es manche Seiten, die Fotos von Kindern (zum Teil halbnackt) sammeln und diese an Pädophile weitergeben.

Daher ist es sehr wichtig immer vorher genau darüber nachzudenken, was Sie veröffentlichen und die Privatsphäre und Persönlichkeit zu bewahren. Ist ein Kind vollständig bekleidet mit einer großen Sonnenbrille zu sehen, dann ist es eher unbedenklich.

Hierzu raten im Übrigen auch das Deutsche Kinderhilfswerk sowie die Initiative „Schau hin“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 

Fazit zum Thema „Veröffentlichung der Fotos von Kindern“

Kinderbilder dürfen veröffentlicht werden, jedoch unter der Voraussetzung, dass beide Erziehungsberechtigte (laut Beschluss am 20.07.2021) zustimmen. Sobald das Kind sich darüber bewusst ist, welche Tragweite eine Veröffentlichung hat (das kann mit 12 oder 14 Jahren der Fall sein), kann das Bild erst dann publiziert werden, wenn zusätzlich das Kind einwilligt. 

Kinder lernen schreiben

Auch während dem Lernen können Kinderbilder aufgenommen werden: Und zwar nur von den Händen und Ärmen. Quelle: ProLiberis

Denn Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre und ein Recht am eigenen Bild. Niemals sollte man Fotos von seinem nackten Baby in den sozialen Medien präsentieren. Eigentlich sollte das selbstverständlich sein, dass solche Inhalte nie im Web veröffentlicht werden dürfen. Leider ist es dennoch nicht allen Eltern bewusst. Besonders bringen sie ihr Kind in Gefahr, wenn sie zusätzlich den Ort unter das Posting schreiben oder andere Kontaktdaten preisgeben.

Über den Autor 

Markus Besch ist Vorstand der NextDBI AG - Digital Business Institute und Begründer des SocialMedia Institute mit Hauptsitz in Stuttgart.
Sein persönlicher Fokus gilt dem Thema Social Media Strategie, den Social Business Networks LinkedIn und Twitter, sowie der Bereich Tools.